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Bismarck-Denkmal

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Nach Denkmalsturz: Debatte über die Höchster Bismarck-Statue

Quelle: Frankfurter Neue Presse (fr.de), 31.01.2026, 15:11 Uhr (Dieter Sattler), „Nach Denkmalsturz: Heftige Debatte über Höchster Bismarck-Statue“

Ausgangslage

  • Die 1899 in Höchst aufgestellte, von Alois Mayer geschaffene Bronzestatue Otto von Bismarcks (1815–1898) wurde von Höchster Bürgern gestiftet.
  • Im November 2024 stürzzen Unbekannte in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Statue; die „Antikoloniale Aktion“ signierte ihr Zerstörungswerk und rühmte sich der Tat in sozialen Netzwerken. Begründet wurde der Sturz mit Bismarcks Bezug zum deutschen Kolonialismus in Afrika.
  • Die Bronzestatue lagert vorübergehend im Depot. Seither wird heftig gestritten, ob sie wiederaufgestellt oder ins Museum gegeben wird.

Podiumsdiskussion im Neuen Theater Höchst

An einem Montagabend diskutierten ein Experten-Podium und rund 60 Zuhörer im Neuen Theater Höchst über die Zukunft des Denkmals – laut Autor eine beispielhafte Spiegelung der weltweiten Diskussion über historisch umstrittene Figuren.

Für die Wiederaufstellung:

  • Maria Wüllenkemper (Landesamt für Denkmalpflege) und Kunsthistoriker Winfried Speitkamp: „Denkmäler gehören auf ihren angestammten Platz“ – allerdings mit Kommentierung und historischer Einordnung.

Für das Museum:

  • Meheza Kalibani (Kurator für koloniale Vergangenheit und postkoloniale Gegenwart, Hamburg) und Suy Lan Hopmann (Kuratorin des Berliner Museums Nikolaikirche): Das Denkmal sei im Museum besser aufgehoben und könne auch dort der geschichtlichen Aufklärung dienen.

Rechtsbruch und Kontroverse im Publikum

  • Mehrere Zuschauer bemängelten, dass auf dem Podium niemand festhielt, dass der Anlass der Debatte ein klarer Rechtsbruch war – ein „krimineller Akt“, so ein Jurist; die Täter stammten wohl aus dem linksextremen Spektrum und hätten sich angemaßt, „Richter über die Geschichte zu spielen“.
  • Kalibanis Einschätzung, das Grundgesetz erlaube quasi Rechtsbrüche aus moralischen Gründen, wies Speitkamp zurück: Das Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG) wie auch der oft zitierte „zivile Ungehorsam“ beziehen sich auf die großen Fragen der Demokratie und der Menschheit, nicht auf Privatmeinungen zu Bismarck.
  • Als Bürger die kolonialistische Schuld Bismarcks im internationalen Vergleich relativierten, unterbrach Moderatorin Angela Janelli (Historisches Museum, Kuratorin für Partizipation) sie rüde mit dem Hinweis, der Abend gelte nicht der deutschen Kolonialgeschichte.

Historische Einordnung

  • Bismarcks Erbe ist kontrovers: unstrittig sind sein Militarismus und preußischer Nationalismus (der Frankfurt 1866 den Status als freie Reichsstadt kostete) ebenso wie seine fortschrittliche Sozialgesetzgebung.
  • Speitkamp nannte Grenzen der Denkmalpflege: Der Sturz der Statue des britischen Sklavenhändlers Edward Colston 2020 in Bristol sei legitim gewesen, ebenso gebe es in Deutschland keine Hitler-Statuen mehr. Bismarck sei in dieser Kategorie aber nicht einzuordnen.

Ausblick

  • Laut Kulturamt war die Veranstaltung Auftakt einer Reihe zum Umgang mit umstrittenen Denkmälern sowie Namen von Straßen und Plätzen.
  • Offen ist, ob die Stadt die Statue ins Museum geben oder an ihren angestammten Platz in der Rudolf-Schäfer-Anlage zurückstellen wird – im Publikum vermutete man eine Tendenz zum Museum.