Monopolkommission
Die **Monopolkommission** ist ein unabhängiges Sachverständigengremium, das die deutsche Wettbewerbspolitik wissenschaftlich berät.
- Grundlegendes:**
- Errichtet **1973** durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),_erstmals 1974 tätig - Sitz in **Bonn**, Geschäftsstelle beim Bundesministerium für Wirtschaft - Besteht aus **fünf Mitgliedern** (Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaftler*innen), die von der Bundesregierung auf **fünf Jahre** berufen werden; die Mitglieder dürfen nicht in Wirtschaft, Verwaltung oder Verbänden gebunden sein (Unabhängigkeit)
- Aufgaben:**
- Begutachtung der **konzentrationellen Entwicklung** in der deutschen Wirtschaft (Marktmacht, Zusammenschlüsse) - **Kartellrecht und Wettbewerb**: Prüfung, ob der Wettbewerb funktioniert oder durch Monopole/Oligopole gefährdet ist - Stellungnahmen zu aktuellen wettbewerbspolitischen Themen, z. B. Digitalkonzerne (Plattformmärkte), Energie, Gesundheitswesen - Unterstützung bei der kartellbehördlichen Praxis (Bundeskartellamt)
- Arbeitsweise:**
- Alle zwei Jahre legt die Kommission ein **Hauptgutachten** vor (an die Bundesregierung) - Dazwischen **Sondergutachten** zu einzelnen Branchen oder Sachfragen (z. B. zum digitalen B2B-Wettbewerb) - Gutachten sind öffentlich zugänglich (www.monopolkommission.de)
- Bedeutung:**
- Wichtiges wissenschaftliches Korrektiv gegen Marktmacht – auch der „Anwalt des Wettbewerbs" im politischen Prozess - Empfehlungen fließen in Reformen des Kartellrechts ein (z. B. die 10. GWB-Novelle zur Regulierung digitaler Plattformen)
- Abgrenzung:** Die Monopolkommission ist **nicht** das Bundeskartellamt – das Amt entscheidet kartellbehördlich (Verbot von Fusionen, Bußgelder); die Kommission berät nur politisch und wissenschaftlich.