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Nahverkehrsplan

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Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main Dokumentart: Vorlage Vorlage: M 163 Datum: 23.10.2020 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 17.11.2025)

Erster Treffer


S A C H S T A N D :

Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163


Betreff: Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9154 (M 239)



I. Der NahverkehrsplanNächster Treffer der Stadt Frankfurt am Main wird gemäß § 14 Abs. 8 Satz 2 Hessisches ÖPNVG neu aufgestellt.


II. Der " Vorhergehender TrefferNahverkehrsplanNächster Treffer der Stadt Frankfurt am Main 2025+" wird beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt, bis zum Ende der Fünfjahresfrist gemäß § 14 Abs. 8 Satz 2 Hessisches ÖPNVG zu prüfen, ob dann ein neuer Vorhergehender TrefferNahverkehrsplanNächster Treffer aufzustellen ist. Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.


III. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.


IV. Der Magistrat wird beauftragt, den " Vorhergehender TrefferNahverkehrsplanNächster Treffer der Stadt Frankfurt am Main 2025+" gemäß § 14 Abs. 8 Satz 1 Hessisches ÖPNVG in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen."



Begründung:

A - Zielsetzung:


Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (HessÖPNVG) gehört die Aufstellung eines lokalen Nahverkehrsplanes (NVP) zu den Pflichtaufgaben der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Aufgabenträger sind Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern.



Der NVP dient der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV. Die Aufgabenträger definieren entsprechend den Maßgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des HessÖPNVG im NVP die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, einschließlich dessen Umweltqualität. Dabei ist der ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu verstehen.


Die Notwendigkeit zur Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird im HessÖPNVG genauso betont, wie die Wichtigkeit einer regelmäßigen Bedienung, möglichst kurzer Reisezeiten, Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberkeit und aktueller Fahrgastinformationen.


Die letzte Fortschreibung des NVP erfolgte mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154 (M 239 vom 10.12.2004). Seither haben sich die Rahmenbedingungen des ÖPNV - sowohl in Frankfurt als auch generell - in vielerlei Hinsicht verändert. Die Stadt-, Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung ist dynamisch vorangeschritten; veränderte Mobilitätsbedürfnisse und ein verändertes Mobilitätsverhalten prägen die Erwartungen. Vor allem der Zuzug neuer Bevölkerung mit der Perspektive einer auf 810.000 Einwohner wachsenden Stadt stellt eine große Herausforderung für die kommenden Jahre dar.


Die erweiterten Bestimmungen zur Herstellung der Barrierefreiheit nach dem novellierten PBefG sind ein weiterer Anlass für die Fortschreibung des NVP. Diese verlangen, dass die Nahverkehrspläne der Aufgabenträger ab dem 01.01.2022 die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV beschreiben und Ausnahmen davon definieren.


Der Vorhergehender TrefferNahverkehrsplanNächster Treffer 2025+ ist im Entwurf vor der Corona-Krise entstanden, auch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange spiegeln die Erfahrungen und Kenntnisse wider, die bis Anfang 2020 gesammelt wurden.


Der Magistrat geht davon aus, dass die im Vorhergehender TrefferNahverkehrsplanNächster Treffer 2025+ aufgestellten Annahmen zur Verkehrsentwicklung kurz- bis mittelfristig wieder eintreten werden und die in diesem NVP beschriebenen Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des lokalen öffentlichen Personennahverkehrs in Frankfurt am Main somit korrekt beschrieben sind.



B - Alternativen:


Gemäß den Regelungen des HessÖPNVG können die Aufgabenträger nach fünf Jahren darüber entscheiden, ob ein bestehender NVP weitergelten soll oder neu aufzustellen ist.


Die mit der Änderung des PBefG aus dem Jahre 2013 erweiterten Anforderungen und Bestimmungen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind in der Struktur und mit den Aussagen des derzeit geltenden NVP rechtlich nicht zu erfüllen. Auch die aus der Zeit vor der Aufstellung des derzeit geltenden NVP stammenden Modellgrundlagen zur Stadt-, Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung sind größtenteils nicht mehr gültig, sodass eine Neuaufstellung erforderlich ist.


C - Lösung:


Busse und Bahnen bilden das Rückgrat für eine stadtverträgliche Gestaltung der Mobilität. Ein attraktiver und leistungsfähiger ÖPNV entlastet den Straßenverkehr, reduziert die klimaschädlichen CO2-Emissionen und senkt die Mobilitätskosten der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger. Gute ÖPNV-Verbindungen vergrößern das Arbeitskräftepotenzial der Frankfurter Wirtschaft und durch Besucherinnen und Besucher aus dem Umland werden Umsätze in Frankfurt am Main generiert. Dem Frankfurter ÖPNV kommt für die weitere Entwicklung und das zukünftige Wachstum der Stadt eine tragende Rolle zu. Der NVP 2025+ beleuchtet alle Facetten eines großstädtischen ÖPNV und stellt sie in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten dar.


Der öffentliche Personennahverkehr ist Teil des Gesamtverkehrssystems und trägt dazu bei, die Mobilitätsnachfrage zu befriedigen. Ziel ist es, den öffentlichen Personennahverkehr als wichtige Komponente zur Bewältigung des Gesamtverkehrsaufkommens zu stärken. Das Angebot desöffentlichen Personennahverkehrs ist daher vorausschauend, nutzerorientiert, attraktiv, leistungsfähig und effizient zu gestalten.


Mit dem neuen NVP wird das Ziel verfolgt, einen bestmöglichen ÖPNV anzubieten. Der Frankfurter ÖPNV soll attraktiv, schnell und zuverlässig sein. Es gilt, den ÖPNV-Anteil am Modal Split möglichst weiter zu erhöhen und vor allem ausreichende ÖPNV-Kapazitäten für die wachsende Stadt zu schaffen. Darüber hinaus soll der Frankfurter ÖPNV sicher, umweltfreundlich und barrierefrei sein, wobei der Barrierefreiheit ein eigenes Kapitel in diesem NVP gewidmet wird. Außerdem müssen im ÖPNV Qualitätsverbesserungen erreicht werden: Hier sollen eine höhere Verlässlichkeit (einschließlich verbesserter Pünktlichkeit bzw. Anschlusssicherheit) und die Fahrgastinformation in den nächsten Jahren im Mittelpunkt stehen.


Bei der Verfolgung aller genannten Ziele bleibt die Wirtschaftlichkeit im Sinne einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung als Verhältnis des ÖPNV-Nutzens zu den Kosten des ÖPNV im Fokus. Zum Nutzen des ÖPNV gehören vielfältige Kriterien, wie die Entlastung des Straßenverkehrs mit weniger Staus und Unfällen, die Reduktion klimaschädlicher Emissionen, die Erreichbarkeit der Arbeitsplatz- und Einkaufsstandorte in der Stadt.


Das System ÖPNV weist eine Vielzahl einzelner Elemente und Merkmale auf, die erst im abgestimmten Zusammenspiel ein attraktives, wirtschaftliches und umweltfreundliches öffentliches Verkehrsangebot ergeben. Im vorliegenden NVP wird auf all diese Elemente und Merkmale eingegangen und es wird beschrieben, wie der ÖPNV in Frankfurt am Main künftig gestaltet werden soll.


Auch wenn im NVP zum Teil detaillierte Standards enthalten sind, wie beispielsweise bei der Barrierefreiheit, ist der NVP trotzdem immer nur als Rahmenplan zu verstehen. Das bedeutet, dass von den im NVP festgelegten Standards auch abgewichen werden kann. Letztendlich stehen alle Anforderungen und die daraus resultierenden Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt und werden daher u.a. über die jährlichen Fahrplanvorlagen jeweils noch gesondert der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt.


Der NVP hat zudem folgende Funktionen:


- er ist Grundlage für die Ausschreibung, die Vergabe und die Genehmigung von ÖPNV-Leistungen

- er dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln

- er ist das Priorisierungsinstrument zum Erreichen der Barrierefreiheit, indem er die Abfolge von deren Umsetzung festlegt und die Ausnahmen begründet darstellt

- er dokumentiert die angestrebte Weiterentwicklung des ÖPNV als Informationsquelle nach außen

- er stellt stadtintern für viele tagtäglich direkt oder indirekt mit Fragen des ÖPNV befasste Akteure (traffiQ, VGF, ICB, Ämter, weitere Einrichtungen) eine verlässliche Handlungshilfe dar

- er ist Teil der Gesamtstrategie zur langfristigen Weiterentwicklung des strategischen Masterplans Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, an der die verantwortlichen Stellen innerhalb der Stadt Frankfurt am Main kontinuierlich arbeiten.


Gemäß PBefG und HessÖPNVG wurde im März 2020 ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der als Anlage beigefügten, von traffiQ kommentierten, Synopse zusammengeführt und - soweit übernommen - in den NVP eingearbeitet.


Struktur des Nahverkehrsplans 2025+


Das erste Kapitel enthält u.a. eine Beschreibung von Funktion und Methodik des NVP, der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Raumstruktur und der Nachfragepotenziale sowie der verwendeten Analyse- und Prognosemethodik. Im nächsten Kapitel sind die Ziele für den ÖPNV in Frankfurt, die Zielgruppen, die Umweltwirkungen, die ÖPNV-Finanzierung und Aussagen zum Tarif aufgeführt.


Das dritte Kapitel beinhaltet eine Beschreibung der verschiedenen Verkehrsträger und Verknüpfungspunkte, definiert Netzkategorien, Linienbündel und Produkte. Hier sind auch Standards zur Auslastung, zum Taktangebot, zu den Verkehrszeiten sowie zur Zugänglichkeit definiert (Anforderungsprofil).


Im vierten Kapitel wird gesondert das aktuelle und zukünftige ÖPNV-Angebot am Flughafen beschrieben.


Die eigentlichen Maßnahmen sind dann im fünften Kapitel definiert. Die Maßnahmen dienen zum einen zum Beseitigen von Mängeln wie Überlastungen oder Erschließungslücken, aber auch dazu, den Frankfurter ÖPNV attraktiver zu machen und somit weniger PKW-Fahrten zu generieren und die Umwelt zu schonen. Die Maßnahmen sind in folgenden Maßnahmenbündeln zusammengefasst:


- Maßnahmen wachsende Stadt

- Beschleunigungsmaßnahmen

- Verlängerung der Linie U 5 zum Römerhof

- Metrobusnetz Stufe I

- Metrobusnetz Stufe II

- Maßnahmen im Busnetz

- Neues Straßenbahnnetz

- Vorschlagsnetz


Für die Maßnahmen werden jeweils im Vergleich mit einer Basisprognose die Kosten ermittelt und die Wirkungen (zusätzliche Fahrgäste) abgeschätzt. Das Kapitel wird mit einem Ausblick auf die Perspektivnetze Schiene abgeschlossen.


Im sechsten Kapitel befinden sich die Analysen, Standards und Maßnahmen zur Haltestelleninfrastruktur, zu Fahrzeugen, zur Verknüpfung der Verkehrsträger und zur ÖPNV-Beschleunigung.


Das folgende siebte Kapitel beschreibt die gesetzlichen Grundlagen, die Analyse sowie Standards und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Es beinhaltet auch eine Prioritätenfestlegung, eine Kostenschätzung sowie die Prozessbeschreibung zur Umsetzung der Barrierefreiheit. In diesem Kapitel werden auch grundsätzliche und zeitliche Ausnahmen von der Barrierefreiheit definiert.


Im letzten und achten Kapitel des NVP finden sich Aussagen zum ÖPNV-Betrieb. Hierzu gehören u.a. Personal, Vertrieb, Fahrgastinformation, Sicherheit und Ordnung, Anliegen-, Maßnahmen-, Störfall- und Qualitätsmanagement sowie Pünktlichkeit und Anschlusssicherung.


Der Anlagen- und Kartenband enthält zusätzliche Informationen zu einzeln Kapiteln des Hauptbandes, eine genaue Beschreibung der Linienbündel, Maßnahmenblätter für die Basisprognose sowie detaillierte Tabellen mit Standards zu Haltestellen und Fahrzeugen. Im Kartenteil sind beispielsweise die ÖPNV-Erschließung des Frankfurter Stadtgebietes sowie eine Prognose der Aus- und Belastung dargestellt.



D - Kosten:


Grundsätzlich gilt, dass die Umsetzung aller im NVP skizzierten Standards unter Finanzierungsvorbehalt steht. Ebenso gilt, dass das ÖPNV-Angebot ständig in Bezug auf die Nachfrage und die Stadt- und Verkehrsentwicklung überprüft wird. Der NVP führt Kosten zu den einzelnen Maßnahmenpaketen auf.


Genaue Aussagen zu den Kostenwirkungen der Maßnahmen lassen sich erst nach Abschluss der konkreten Planungen zu den jetzt im NVP formulierten Planungsvorhaben treffen. Für die einzelnen Projekte bzw. für die Umsetzung der Maßnahmen wird zu gegebener Zeit jeweils eine eigene Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt, die dann die exakten Kosten beinhaltet.



Anlage _Anlagenband_S_1-73 (ca. 8,6 MB) Anlage _Anlagenband_S_74-146 (ca. 14,1 MB) Anlage _Nahverkehrsplan_2025 (ca. 7,3 MB) Anlage _Sypnose (ca. 1,6 MB)


Vertraulichkeit: Nein

Nebenvorlage:

          Antrag vom 17.02.2021, NR 1390
          Anregung vom 27.11.2020, OA 642
          Anregung vom 19.01.2021, OA 661
          Anregung vom 19.01.2021, OA 662
          Anregung vom 19.01.2021, OA 663
          Anregung vom 25.01.2021, OA 673
          Anregung vom 25.01.2021, OA 674
          Anregung vom 25.01.2021, OA 675
          Anregung vom 25.01.2021, OA 676
          Antrag vom 09.11.2020, OF 523/4
          Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12
          Antrag vom 17.11.2020, OF 1430/6
          Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11
          Antrag vom 11.01.2021, OF 799/11
          Antrag vom 11.01.2021, OF 800/11
          Antrag vom 11.01.2021, OF 801/11
          Antrag vom 03.01.2021, OF 1428/6
          Antrag vom 01.01.2021, OF 1429/6
          Antrag vom 17.01.2021, OF 1469/6

dazugehörende Vorlage:

          Vortrag des Magistrats vom 10.12.2004, M 239
          Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6878
          Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6931
          Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1879
          Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7104
          Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58
          Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238
          Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735
          Antrag vom 20.06.2022, OF 351/10
          Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2462
          Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927
          Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17
          Anregung vom 24.06.2024, OA 470
          Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 59
          Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 134
          Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 186

Zuständige Ausschüsse:

          Haupt- und Finanzausschuss
         Verkehrsausschuss
          Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau

Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16

Versandpaket: 28.10.2020

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO I, TOP 7







Beschluss:


Anregung an den Magistrat OM 6878 2020


1.


Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OM 6878 zugestimmt.


2.


Die Vorlage OF 523/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


Abstimmung:


zu 1.


Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL


zu 2.


GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)


45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 22







Beschluss:


Der Vorlage M 163 wird zugestimmt.


Abstimmung:


Einstimmige Annahme


45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO II, TOP 20







Beschluss:


Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


Abstimmung:


Einstimmige Annahme


45. Sitzung des OBR 13 am 24.11.2020, TO I, TOP 8







Beschluss:


Die Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf die Vorlage OM 6931 abgelehnt.


Abstimmung:


Einstimmige Annahme


44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 34







Beschluss:


a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.


Abstimmung:


Einstimmige Annahme


44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 21







Beschluss:


Der Vorlage M 163 wird zugestimmt.


Abstimmung:


Einstimmige Annahme


45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 48







Beschluss:


a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.


Abstimmung:


Einstimmige Annahme


43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 28







Beschluss:


a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.


Abstimmung:


Einstimmige Annahme


45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 51







Beschluss:


Der Vorlage M 163 wird zugestimmt.


Abstimmung:


Einstimmige Annahme


44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 27







Beschluss:


Anregung OA 642 2020


1.


Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 642 zugestimmt.


2.


Die Vorlage OF 679/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


Abstimmung:


zu 1.


Einstimmige Annahme


zu 2.


Einstimmige Annahme


43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21







Beschluss:


nicht auf TO


1.


Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


2.


Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


Abstimmung:


zu 1.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage)


zu 2.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage)


45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 27







Beschluss:


Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


Abstimmung:


Einstimmige Annahme


44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 60







Beschluss:


Der Vorlage M 163 wird zugestimmt.


Abstimmung:


GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)


43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO II, TOP 2







Beschluss:


Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


Abstimmung:


Einstimmige Annahme


42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 17







Beschluss:


Der Vorlage M 163 wird zugestimmt.


Abstimmung:


Einstimmige Annahme


43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20







Beschluss:


nicht auf TO


1.


Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


2.


Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


Abstimmung:


zu 1.


CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION


zu 2.


CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION


44. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2020, TO II, TOP 6







Beschluss:


Die Vorlage M 163 dient zur Kenntnis.


Abstimmung:


CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Zurückweisung)


45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7







Beschluss:


nicht auf TO


1.


Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


2.


Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


Abstimmung:


zu 1.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION


zu 2.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION


46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 11







Beschluss:


Der Vorlage M 163 wird zugestimmt.


Abstimmung:


Einstimmige Annahme


46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 10







Beschluss:


Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Frequenz der Straßenbahnlinien entlang der Mainzer Landstraße nicht gesenkt wird und die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen, insbesondere entlang der Mainzer Landstraße, sofort und nicht erst nach 2025 begonnen werden.


Abstimmung:


SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)


44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 13







Beschluss:


Der Vorlage M 163 wird zugestimmt.


Abstimmung:


Einstimmige Annahme


46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 14







Beschluss:


a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.


Abstimmung:


Einstimmige Annahme


45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 12







Die Vorlage OF 1428/6 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNE erklärt.


Beschluss:


Anregung OA 661 2021

Anregung OA 662 2021

Anregung OA 663 2021

Anregung an den Magistrat OM 7104 2021


1.


Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 661, OA 662 und OA 663 zugestimmt.


2.


Die Vorlage OF 1430/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


3.


Die Vorlage OF 1428/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


4.


Die Vorlage OF 1429/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. ersatzlos gestrichen wird.


5.


Die Vorlage OF 1469/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


Abstimmung:


zu 1.


Einstimmige Annahme


zu 2.


Einstimmige Annahme


zu 3.


Einstimmige Annahme


zu 4.


Einstimmige Annahme


zu 5.


Einstimmige Annahme


44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 13







Beschluss:


Der Vorlage M 163 wird zugestimmt.


Abstimmung:


Annahme bei Enthaltung 1 CDU, 1 LINKE und FDP


44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7







Beschluss:


Anregung OA 673 2021

Anregung OA 674 2021

Anregung OA 675 2021

Anregung OA 676 2021


1.


Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt.


2.


Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


3.


Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


4.


Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


5.


Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


Abstimmung:


zu 1.


Einstimmige Annahme


zu 2.


Einstimmige Annahme


zu 3.


Einstimmige Annahme


zu 4.


Einstimmige Annahme


zu 5.


Einstimmige Annahme


46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80







Bericht:


TO II


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:


1.


Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


2.


Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


3.


Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


4.


Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


5.


Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


6.


Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


7.


Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


8.


Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


9.


Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


Abstimmung:


zu 1.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 2.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 3.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 4.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 5.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 6.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 7.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 8.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 9.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55







Beschluss:


1.


Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


2.


Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


3.


Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


4.


Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


5.


Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


6.


Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


7.


Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


8.


Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


9.


Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.


Abstimmung:


zu 1.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 2.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 3.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 4.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 5.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 6.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 7.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 8.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 9.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21







Bericht:


TO II


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:


1.


Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.


2.


Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.


3.


Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.


4.


Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.


5.


Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.


6.


Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.


7.


Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.


8.


Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.


9.


Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.


10.


Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.


Abstimmung:


zu 1.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 2.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 3.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 4.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 5.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 6.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 7.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 8.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 9.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


zu 10.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER


47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 11







Beschluss:


Der Vorlage M 163 wird zugestimmt.


Abstimmung:


Annahme bei Abwesenheit 1 SPD


44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23







Bericht:


TO II


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:


1.


Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt.


2.


Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.


3.


Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.


4.


Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.


5.


Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.


6.


Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.


7.


Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.


8.


Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.


9.


Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.


10.


Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.


Abstimmung:


zu 1.


CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung)


zu 2.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)


zu 3.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION


zu 4.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION


zu 5.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION


zu 6.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION


zu 7.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION


zu 8.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION


zu 9.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION


zu 10.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION


Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme)


47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24







Bericht:


TO II


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:


1.


Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt.


2.


Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.


3.


Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


4.


Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


5.


Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


6.


Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


7.


Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


8.


Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


9.


Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


10.


Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


Abstimmung:


zu 1.


CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung)


zu 2.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)


zu 3.


CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme)


zu 4.


CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme)


zu 5.


CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)


zu 6.


CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)


zu 7.


CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren)


zu 8.


CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren)


zu 9.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren)


zu 10.


CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren)


Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung)


52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27







Beschluss:


1.


Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt.


2.


Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.


3.


Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


4.


Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


5.


Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


6.


Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


7.


Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


8.


Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


9.


Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


10.


Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.


Abstimmung:


zu 1.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)


zu 2.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)


zu 3.


CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)


zu 4.


CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)


zu 5.


CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)


zu 6.


CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)


zu 7.


CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)


zu 8.


CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren)


zu 9.


CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren)


zu 10.


CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren)


Beschlussausfertigung(en):

§ 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021


Aktenzeichen: 61 11