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Anträge, Antragsfristen, Tischvorlagen und mehr

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Eine Frage: „Ortsbeiräte Frankfurt. Anträge, die nach Ende der Antragsfrist eingereicht werden: Tischvorlagen, deren Dringlichkeit beschlossen werden muss. Anträge zu bestehenden TO-Punkten jederzeit zulässig. Richtig?“

Eine kurze Antwort: "Ja, das ist im Grundsatz richtig!"

Hier die präzisere Darstellung der Regelungen für Ortsbeiräte in Frankfurt am Main (basierend auf der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und den Geschäftsordnungen der Ortsbeiräte):

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1. Nachfristliche Anträge (Tischvorlagen)

- Grundsatz: Anträge müssen in der Regel vor Ablauf der Antragsfrist (meist 7–14 Tage vor der Sitzung) eingereicht werden, um auf die Tagesordnung (TO) zu kommen - in Frankfurter Ortsbeiräten 14 Tage.

- Ausnahme: Tischvorlagen (spontane Anträge während der Sitzung) sind möglich, aber nur mit Dringlichkeitsbeschluss:

- Der Ortsbeirat muss die Dringlichkeit des Antrags mit Mehrheit beschließen.

- Ohne Dringlichkeitsbeschluss wird der Antrag nicht behandelt und muss in die nächste Sitzung verschoben werden.

- Hinweis: Die Dringlichkeit muss sachlich begründet sein (z. B. aktuelle Ereignisse, Fristen).

2. Anträge zu bestehenden TO-Punkten

- Jederzeit zulässig: Anträge, die sich direkt auf bereits bestehende Tagesordnungspunkte beziehen, können auch nach Fristende oder sogar während der Sitzung eingereicht werden.

- Beispiel: Ein Änderungsantrag zu einem Thema, das bereits auf der TO steht.

- Keine Dringlichkeitsprüfung nötig, da der Punkt bereits auf der TO steht.

--- 3. Rechtliche Grundlage

- § 50 HGO (Hessische Gemeindeordnung) regelt die Öffentlichkeit und Vorbereitung der Sitzungen.

- Die Geschäftsordnung des jeweiligen Ortsbeirats kann zusätzliche Details enthalten (z. B. genaue Fristen).

- In Frankfurt gilt oft die "Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt am Main", die diese Regelungen konkretisiert.

--- Zusammenfassung der einleitenden Frage

✅ Richtig:

- Nachfristliche Anträge (Tischvorlagen) benötigen einen Dringlichkeitsbeschluss.

- Anträge zu bestehenden TO-Punkten sind jederzeit zulässig (auch ohne Dringlichkeit).