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Ganztagsbetreuung

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Version vom 20. Oktober 2026, 15:18 Uhr von KapOpera (Diskussion | Beiträge) (→Entwurf: Antrag der Fraktion DIE LINKE)
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Zur Rechtslage Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Zuständigkeit der Kommunen

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(ansonsten siehe auch ganz unten)

Zur Frage bzgl. Ganztagsanspruch:

- Der Rechtsanspruch des Kindes auf Ganztagsförderung im Grundschulalter (ab Schuljahr 2026/27 stufenweise, § 24 Abs. 4 SGB VIII n.F.) richtet sich gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). - Der Anspruch gilt in zeitlicher Hinsicht als erfüllt, soweit der Besuch des Unterrichts und der Ganztags-/offenen Ganztagsangebote tatsächlich stattfindet; der Anspruch ist also auf ein funktionierendes Ganztagsangebot als solches, nicht auf eine bestimmte Person gerichtet. - Für behinderungsbedingten Mehrbedarf (Schul- oder Ganztagsassistenz/Teilhabeassistenz) sind demgegenüber die Eingliederungshilfeträger zuständig (Sozialhilfe- bzw. Eingliederungshilfeträger oder Jugendamt nach § 35a SGB VIII), die entsprechende Assistenzleistungen als Leistungen zur Teilhabe an Bildung bzw. sozialen Teilhabe gewähren.

Differenzierung: "Ganztagesanspruch" vs. Assistenzleistung

1. Erfüllung des Ganztagsanspruchs als solchen

  - Anspruchsgegner: Jugendamt (§ 24 Abs. 4 SGB VIII n.F.). 
  - Die Schule bzw. der Schulträger und ggf. freie Träger erbringen das Ganztagsangebot tatsächlich; rechtlich verantwortlicher Anspruchsgegner für einen Platz und den zeitlichen Umfang ist aber der öffentliche Jugendhilfeträger. 

2. Behinderungsbedingte Teilhabeassistenz im Ganztag

  - Rechtsnatur: Leistung der Eingliederungshilfe (Teilhabe an Bildung/soziale Teilhabe), nicht bloße Ausgestaltung des allgemeinen Ganztags. 
  - Zuständiger Leistungsträger: je nach Fall Jugendamt (§ 35a SGB VIII) oder sonstiger Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX/SGB XII. 

Konsequenz beim Ausfall der Assistenz

- Der Eingliederungshilfeträger bleibt für die Sicherstellung der bewilligten Assistenzleistung verantwortlich, d.h. er schuldet die (vertretungsfeste) Leistungserbringung entsprechend Bescheid/Gesamtplan, nicht lediglich die Finanzierung einer bestimmten Person. - Fällt die Assistenz unvorhergesehen aus, betrifft das zunächst das Erfüllungsverhältnis zwischen Träger und Leistungserbringer (Personalausfall, Organisation), nicht den Bestand des Anspruchs des Kindes; Leistungsstörungen treffen den Träger, der sich der Einrichtung bedient. - Ein bloßer Hinweis der Eingliederungshilfe darauf, die Schule oder das Ganztagsangebot müsse den Ausfall auffangen, reicht nicht aus, solange dort keine tatsächlich bedarfsdeckenden Förder- bzw. Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind; schulische bzw. ganztägige Basisangebote können den Assistenzbedarf nur dann mindern, wenn sie ihn tatsächlich decken. Praktische Zuweisung der Verantwortung

- Für den Anspruch auf Ganztagsbetreuung (Platz, Zeitumfang):

 Verantwortlich bleibt das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 24 Abs. 4 SGB VIII n.F.). 

- Für den Anspruch auf Teilhabeassistenz im Ganztag:

 Verantwortlich bleibt der zuständige Eingliederungshilfeträger, der im Außenverhältnis das Risiko von Ausfällen seines Leistungserbringers trägt und die bewilligten Assistenzstunden so zu organisieren hat, dass der Bedarf des Kindes auch bei Ausfall einzelner Kräfte gedeckt bleibt (z.B. durch Vertretungslösungen). 

- Schule/Ganztagsträger tragen demgegenüber die pädagogische Verantwortung für das Ganztagsangebot selbst; sie werden rechtlich nicht ohne Weiteres zum „Ausfallbürgen“ für behinderungsbedingte Assistenz, soweit diese als Eingliederungshilfe bewilligt wurde.

Entwurf eines Antrags zur Ablehnung/Zurückweisung der Ablehnung der Magistratsvorlage B 238 (2026) und eines Antrags der LINKE dazu

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Ablehnung der Magistratsvorlage B 238 (2026) und Antrag der LINKEN

Ablehnung der Magistratsvorlage B 238

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Die Magistratsvorlage B 238 zur Umsetzung des „Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen“ wird von der Fraktion DIE LINKE abgelehnt, da sie in zentralen Punkten unzureichend, sozial ungerecht und pädagogisch unausgereift ist. Die Vorlage reduziert den Ganztag auf administrative und finanzielle Rahmenbedingungen, ohne die strukturellen Defizite des Frankfurter Bildungssystems anzugehen. Insbesondere fehlen:

  1. Gebührenfreiheit für alle Ganztagsangebote
    • Die Vorlage sieht keine Abschaffung der Elternentgelte vor, obwohl Bildung ein Menschenrecht ist und nicht vom Einkommen abhängen darf.
  2. Ausreichende Personalausstattung
    • Es gibt keine konkreten Maßnahmen zur Rekrutierung und Bezahlung von Fachpersonal (Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen, Lehrkräfte).
  3. Sanierung der Schulinfrastruktur
    • Die Vorlage ignoriert den Sanierungsstau an Frankfurter Schulen und die fehlenden Räume für Ganztagsangebote.
  4. Demokratische Mitbestimmung
    • Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte werden nicht aktiv in die Planung einbezogen.
  5. Klare Finanzierung
    • Die Vorlage benennt Finanzierungslücken, ohne konkrete Lösungen aufzuzeigen.
  6. Ganzheitliche Förderung
    • Es fehlen inklusive, bewegungsorientierte und gesunde Angebote als fester Bestandteil des Ganztags.

Fazit: Die Vorlage B 238 ist nicht geeignet, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026/27 sozial gerecht und pädagogisch hochwertig umzusetzen.

Betreff: Sozial gerechte, pädagogisch hochwertige und infrastrukturell machbare Umsetzung des Ganztags an Frankfurter Grundschulen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Gebührenfreiheit und soziale Gerechtigkeit

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  • Alle Gebühren für Ganztagsangebote, Horte und Kindertagespflege werden sofort abgeschafft.
  • Kostenfreies Mittagessen für alle Schüler*innen wird eingeführt, finanziert durch Bund, Land und Kommune.
  • Transparente und bedarfsgerechte Finanzierung, die soziale Hürden abbaut.

2. Personaloffensive für pädagogische Qualität

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  • Mehr Fachpersonal (Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen, Lehrkräfte) wird eingestellt, mit tariflicher Bezahlung und schulgeldfreier Ausbildung.
  • Freistellungen für Kita-Leitungen zur Konzeptentwicklung und Personalführung.
  • Ausbau multiprofessioneller Teams (Sozialarbeit, Schulpsychologie, Gesundheitsfachkräfte).

3. Infrastruktur: Sanierung und Ausbau

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  • Sanierungsoffensive für Schulen und Kitas, inkl. barrierefreier Gebäude.
  • Schulbauoffensive mit städtischen Grundstücken (ggf. Enteignungen bei verkaufsunwilligen Eigentümern).
  • Rekommunalisierung der Schulverpflegung und Bau von Schulküchen vor Ort.
  • Beschleunigte Prozesse für Bau- und Sanierungsmaßnahmen.

4. Demokratische Mitbestimmung

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  • Regelmäßige öffentliche Berichte über Fortschritte und Hindernisse.
  • Einbindung von Eltern, Schüler*innen und Lehrkräften in die Planung.
  • Stärkung der Schulsozialarbeit und individuelle Förderung als fester Bestandteil des Ganztags.

5. Finanzierung: Klare Verantwortlichkeiten

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  • Gemeinsame Finanzierung durch Bund, Land und Kommune.
  • Keine Sparmaßnahmen zu Lasten der Bildung.
  • Priorisierung von Bildung vor anderen Haushaltsposten (z. B. Rüstung).

6. Ganzheitliche Förderung und Inklusion

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  • Ganztag als rhythmisiertes Angebot mit Lern- und Bewegungsphasen.
  • Inklusive Standards für Ernährung (z. B. für Kinder mit Allergien oder seltenen Krankheiten).
  • Ausbau der Schulsozialarbeit zur Überwindung von Benachteiligungen.

Die Magistratsvorlage B 238 ist unzureichend, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026/27 sozial gerecht, pädagogisch hochwertig und infrastrukturell machbar umzusetzen. Der Antrag der LINKEN stellt sicher, dass:

  • Bildung als Menschenrecht verwirklicht wird.
  • Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen geschaffen wird.
  • Pädagogische Qualität durch ausreichend Personal und gute Arbeitsbedingungen gesichert wird.
  • Infrastrukturelle Defizite behoben werden.
  • Demokratische Mitbestimmung aller Beteiligten ermöglicht wird.

Solidarische Grüße [Ihr Name / Ihre Organisation] ```

Hinweise: - Überschriften habe ich hierarchisch mit `==`/`===`/`====` gegliedert; passt ggf. die Ebenen eures Wikis an. - Der Tippfehler „Insbesonders“ wurde zu „Insbesondere“ korrigiert. - Fett gedruckte Passagen im Original wurden als `fett` übernommen; Kursives als `kursiv`.

Falls ihr ein anderes Wiki-Syntax-Format braucht (z. B. DokuWiki, Confluence oder Markdown), sag kurz Bescheid.

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https://www.stvv.frankfurt.de/download/B_238_2026.pdf

Was dem Bericht B 238 zugrundeliegt: Antrag der CDU NR 1096 und Beschlüsse dazu

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Antrag NR 1096/2025: Umsetzung des „Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen“

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Dokumentart Antrag
Vorlage NR 1096
Fraktion/Partei CDU
Datum 15.01.2025 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 12.08.2026)
Betreff Umsetzung des „Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen“
Vorgang Zwischenbescheid des Magistrats vom 29.04.2025
Antragsteller CDU
Antragstellende Personen Stadtv. Sara Steinhardt, Stadtv. Anita Akmadza, Stadtv. Christian Becker, Stadtv. Carolin Friedrich, Stadtv. Claudia Korenke
Zuständige Ausschüsse Ausschuss für Bildung und Schulbau
Beratung im Ortsbeirat Ortsbeiräte 1–16
Zuständige sonstige Gremien Jugendhilfeausschuss
Vertraulichkeit Nein
Versandpaket 22.01.2025

Dazugehörende Vorlagen

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  • Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 382
  • Bericht des Magistrats vom 03.08.2026, B 238

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat hat im Fachausschuss Ganztagsbildung im Oktober 2024 ausführlich vorgestellt, welche Grundschulen zum Schuljahr 2025/26 dem Pakt für den Ganztag beitreten möchten und folglich ab dem kommenden August eine Betreuungsgarantie von 07.30–17.00 Uhr und ein ganztägiges Ferienprogramm gewährleisten müssen. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Umsetzung der Maßnahmen folgende Punkte sicherzustellen:

1. Transparente Fortschrittsüberwachung

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  • Der Magistrat erstellt eine Übersicht, welche der genannten Schulen im Zeitplan liegen und wie viele Ganztagsbetreuungsplätze (in absoluten Zahlen und als Versorgungsquote) in den betreffenden Grundschulbezirken angeboten werden können.
  • Dabei wird auch die aktuelle Anzahl der Betreuungsplätze insgesamt (inklusive der Horte) je Grundschulbezirk dokumentiert.
  • Es wird dargestellt, wie das Angebot des Pakts für den Ganztag an Grundschulen im Gesamtkonzept mit bestehenden Hortangeboten verzahnt wird.

2. Unterstützung der Schulen bezüglich Infrastruktur und Personal

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  • Der Magistrat legt eine Analyse dazu vor, welche der für das Schuljahr 2025/26 für den Pakt vorgesehenen Schulen noch nicht über die räumlichen und personellen Voraussetzungen für eine vollumfängliche Umsetzung des Pakts für den Ganztag verfügen.
  • Es wird dargestellt, welche Maßnahmen der Magistrat für eine Behebung der noch vorhandenen Engpässe vorsieht und wann die Umsetzung erfolgt.

3. Gewährleistung von Verbindlichkeit und Flexibilität

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  • Der Magistrat sorgt für Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, dass das Ganztagsangebot verlässlich ist, jedoch gleichzeitig ein gewisses Maß an Flexibilität für die Familien gewährleistet, damit Kinder zum Beispiel an bestimmten Tagen auch außerhalb der Schule Hobbies nachgehen können.

4. Kooperation im Quartier

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  • Der Magistrat unterstützt die Schulgemeinden aktiv bei der Anbahnung von Kooperationen mit Vereinen und anderen Anbietern in den jeweiligen Quartieren. Die Schulleitungen müssen dabei unterstützt werden, ein abwechslungsreiches Programm für die Nachmittagsbetreuung zu sichern, das für die Schulleitungen und Lehrkräfte entlastend wirkt und organisatorisch zu stemmen ist.
  • Insbesondere soll dabei dargelegt werden, wie externe Partner eingebunden werden und welche Ressourcen hierfür zur Verfügung stehen.

5. Transparente Finanzierung und Elternentgelte

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  • Der Magistrat stellt der Stadtverordnetenversammlung, den Ortsbeiräten und Schulgemeinden die Ergebnisse der derzeit laufenden Überarbeitung der Elternentgeltregelungen für die Betreuungsangebote in der Schule vor.

Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Bericht vor, der die genannten Punkte detailliert behandelt.

Der Ausbau der Ganztagsangebote ist eine zentrale Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Förderung der Chancengleichheit für Kinder. Die im Herbst 2024 vorgestellten Planungen sind ein wichtiger Schritt, bedürfen jedoch einer beständigen Evaluierung hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Wirkung, wenn die Stadt ihrer Verpflichtung zur Deckung des Rechtsanspruchs zeitnah gerecht werden möchte. Laut Gesamtkonzept Ganztag sollen folgende 16 Grundschulen zum Schuljahr 2025/26 zusätzlich zu den bereits vorhandenen 32 Ganztagsschulen den Pakt für den Ganztag umsetzen:

Bildungsregion Grundschulen
Bildungsregion Süd Martin-Buber-Schule
Bildungsregion Ost Kirchnerschule, Linnéschule
Bildungsregion West Friedrich-List-Schule, Fridtjof-Nansen-Schule
Bildungsregion Mitte Ackermannschule, Elsa-Brandström-Schule, Engelbert-Humperdinck-Schule, Günderrodeschule, Michael-Ende-Schule, Schwarzburgschule
Bildungsregion Mitte-Nord Albert-Schweitzer-Schule, Münzenbergerschule
Bildungsregion Nord Grundschulen Harheim, Kalbach und Schule am Erlenbach

Die Abstimmung zwischen Ganztagsangeboten und bestehenden Hortstrukturen, die Gewährleistung von Verbindlichkeit bei gleichzeitiger Flexibilität für Familien sowie die Bereitstellung geeigneter Infrastruktur und Personalausstattung sind essentielle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung. Ebenso wichtig ist die enge Einbindung der Quartiere, um den Kindern ein abwechslungsreiches und ganzheitliches Bildungs- und Betreuungsangebot zu bieten, ohne die Schulen personell und organisatorisch zu überlasten.

Es bedarf einer fundierten Informationsgrundlage, um den Ausbau der Ganztagsangebote bedarfsgerecht und zukunftsfähig zu gestalten. Denn aus den Ortsbezirken wird berichtet, dass sich die räumlichen und personellen Bedingungen an den Grundschulen gravierend unterscheiden. In der Praxis wird weiterhin deutlich, dass Eltern teilweise keine schulischen Betreuungsangebote annehmen möchten, dass Mensaangebote unzureichend vorhanden sind oder genutzt werden und dass wirkliche Freiräume im schulischen Kontext zum Teil kaum realisierbar sind, da gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Aufsichtspflicht dies erschweren. Hinzu kommt, dass eine Kooperation mit dem Quartier für die einzelnen Schulen sehr aufwändig zu organisieren ist und es auch hier große Unterschiede gibt.

Beratungsergebnisse

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Gremium Sitzung Datum TOP Beschluss Abstimmung
Ortsbeirat 11 36. Sitzung 10.02.2025 TO II, TOP 10 Zustimmung GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD (= Ablehnung)
Jugendhilfeausschuss 21. Sitzung 10.02.2025 TO I, TOP 1 Dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen –
Ortsbeirat 7 35. Sitzung 11.02.2025 TO I, TOP 20 Zustimmung CDU, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Ortsbeirat 6 36. Sitzung 11.02.2025 TO I, TOP 21 Zustimmung Einstimmige Annahme
Ortsbeirat 10 36. Sitzung 11.02.2025 TO II, TOP 29 Zustimmung Einstimmige Annahme
Ortsbeirat 15 36. Sitzung 14.02.2025 TO I, TOP 17 Zustimmung Einstimmige Annahme
Ortsbeirat 14 36. Sitzung 17.02.2025 TO I, TOP 15 Zustimmung Einstimmige Annahme
Ortsbeirat 2 37. Sitzung 17.02.2025 TO II, TOP 17 Zustimmung Einstimmige Annahme
Ausschuss für Bildung und Schulbau 33. Sitzung 17.02.2025 TO I, TOP 9 a) Ziffern 1. und 2. abgelehnt; b) Ziffern 3.–5. dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen siehe Abstimmungsdetails
Ortsbeirat 16 36. Sitzung 18.02.2025 TO I, TOP 11 Zustimmung Einstimmige Annahme
Ortsbeirat 13 36. Sitzung 18.02.2025 TO I, TOP 12 Zustimmung Einstimmige Annahme
Ortsbeirat 4 36. Sitzung 18.02.2025 TO II, TOP 14 Zustimmung CDU, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Ortsbeirat 1 36. Sitzung 18.02.2025 TO I, TOP 39 Dient zur Kenntnis GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); Die Partei (= Enthaltung)
Ortsbeirat 3 36. Sitzung 20.02.2025 TO I, TOP 22 Zustimmung Annahme bei Enthaltung FDP und Volt
Ortsbeirat 8 35. Sitzung 20.02.2025 TO I, TOP 22 Ablehnung 3 GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) sowie fraktionslos (= abwesend)
Ortsbeirat 9 36. Sitzung 20.02.2025 TO II, TOP 2 Zustimmung GRÜNE, CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD und Linke (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Ortsbeirat 12 36. Sitzung 21.02.2025 TO I, TOP 16 Zustimmung CDU, SPD, FDP, Volt und Linke gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Ortsbeirat 5 36. Sitzung 21.02.2025 TO I, TOP 39 a) Zurückstellung bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung; b) Bitte an die Stadtverordnetenversammlung zur ebenfalls Rückstellung Einstimmige Annahme
Stadtverordnetenversammlung 38. Sitzung 27.02.2025 TO I, TOP 6 a) Ziffern 1. und 2. abgelehnt; b) Ziffern 3.–5. zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen; c) Wortmeldungen zur Kenntnis siehe Abstimmungsdetails
Ortsbeirat 5 37. Sitzung 21.03.2025 TO I, TOP 11 Zustimmung Einstimmige Annahme
Ausschuss für Bildung und Schulbau 37. Sitzung 23.06.2025 TO I, TOP 4 nicht auf TO; Magistrat aufgefordert, den Bericht spätestens in drei Monaten vorzulegen (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und FRAKTION; AfD (= Enthaltung)

Ausschuss-Ergebnis 17.02.2025

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Vorlage:Kasten

Abstimmung Stv-V. 27.02.2025

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Vorlage:Kasten

Beschlussausfertigungen

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  • § 5777, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025
  • § 6330, 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.06.2025

Zusammenfassung der Abstimmungen

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  • Zustimmung (einstimmig oder mit Mehrheit): Ortsbeiräte 2, 3, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 und (nach Rückstellung) 5
  • Kenntnisnahme: Ortsbeirat 1
  • Ablehnung: Ortsbeirat 8
  • Zurückstellung: Ortsbeirat 5 (36. Sitzung, anschließend Zustimmung am 21.03.2025)
  • Stadtverordnetenversammlung (27.02.2025): Ziffern 1. und 2. abgelehnt, Ziffern 3.–5. dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen
  • Ausschuss für Bildung und Schulbau (23.06.2025): Berichtsauftrag an den Magistrat binnen drei Monaten (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)


Was die Stadt zur Ganztagsbetreuung veröffentlicht:

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"Seit diesem Schuljahr gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab der 1. Klasse. Wie ist Frankfurt da aufgestellt?

Clifton: Frankfurt hat schon seit fast zehn Jahren Kooperationen mit Schulen und Horten. Den Rechtsanspruch erfüllen wir deshalb aktuell zu 97 Prozent bei Schulen, die im Pakt für den Ganztag sind, für die ersten Klassen. Für die Erweiterung der Betreuung bis zur vierten Klasse haben wir noch Baustellen, insbesondere in Bezug auf Räumlichkeiten für das Mittagessen. Und wir setzen uns für eine gemeinschaftliche Verantwortungszeit zwischen Schule und Jugendhilfe ein. Dafür streiten wir uns auch mit dem Land, aus unserem Blick muss hier die Verbindung fließend werden für einen ganzen Tag Ganztag mit allen Bedürfnissen, die Kinder mitbringen. Nur so verändern wir die Bildungswelt nachhaltig."

Dringende Empfehlung: Ganzen Text lesen. Hier der Link: Quelle:https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/meldungen/guter-ganztag-fuer-frankfurt/

Hinweise zur Rechtslage

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rechtsanspruch auf ganztagsbetreuung hessen https://kultus.hessen.de/schulsystem/ganztagsprogramm-des-landes-hessen