Anträge, Antragsfristen, Tischvorlagen und mehr
Eine Frage: „Ortsbeiräte Frankfurt. Anträge, die nach Ende der Antragsfrist eingereicht werden: Tischvorlagen, deren Dringlichkeit beschlossen werden muss. Anträge zu bestehenden TO-Punkten jederzeit zulässig. Richtig?“
Eine kurze Antwort: "Ja, das ist im Grundsatz richtig!"
Hier die präzisere Darstellung der Regelungen für Ortsbeiräte in Frankfurt am Main (basierend auf der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und den Geschäftsordnungen der Ortsbeiräte):
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1. Nachfristliche Anträge (Tischvorlagen)
- Grundsatz: Anträge müssen in der Regel vor Ablauf der Antragsfrist (meist 7–14 Tage vor der Sitzung) eingereicht werden, um auf die Tagesordnung (TO) zu kommen - in Frankfurter Ortsbeiräten 14 Tage.
- Ausnahme: Tischvorlagen (spontane Anträge während der Sitzung) sind möglich, aber nur mit Dringlichkeitsbeschluss:
- Der Ortsbeirat muss die Dringlichkeit des Antrags mit Mehrheit beschließen.
- Ohne Dringlichkeitsbeschluss wird der Antrag nicht behandelt und muss in die nächste Sitzung verschoben werden.
- Hinweis: Die Dringlichkeit muss sachlich begründet sein (z. B. aktuelle Ereignisse, Fristen).
2. Anträge zu bestehenden TO-Punkten
- Jederzeit zulässig: Anträge, die sich direkt auf bereits bestehende Tagesordnungspunkte beziehen, können auch nach Fristende oder sogar während der Sitzung eingereicht werden.
- Beispiel: Ein Änderungsantrag zu einem Thema, das bereits auf der TO steht.
- Keine Dringlichkeitsprüfung nötig, da der Punkt bereits auf der TO steht.
--- 3. Rechtliche Grundlage
- § 50 HGO (Hessische Gemeindeordnung) regelt die Öffentlichkeit und Vorbereitung der Sitzungen.
- Die Geschäftsordnung des jeweiligen Ortsbeirats kann zusätzliche Details enthalten (z. B. genaue Fristen).
- In Frankfurt gilt oft die "Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt am Main", die diese Regelungen konkretisiert.
--- Zusammenfassung der einleitenden Frage
✅ Richtig:
- Nachfristliche Anträge (Tischvorlagen) benötigen einen Dringlichkeitsbeschluss.
- Anträge zu bestehenden TO-Punkten sind jederzeit zulässig (auch ohne Dringlichkeit).